Bei der Stornierung von bereits erteilten Gesamtaufträgen berechnen wir
4 Tage vor dem vereinbartem Veranstaltungstermin 50%
2 Tage vor dem vereinbartem Veranstaltungstermin 90% des Auftrages.
Bei Stornierungen am Veranstaltungstermin behalten wir uns vor bis zu 100% des Auftragswertes in Rechnung zu stellen.
Speziell zu COVID19 (Corona)
Sollten behördliche Anweisungen ein Event unmöglich machen (auch Aufgrund der Reduzierung der Personanzahl mit welcher gefeiert werden darf), so entstehen weder von Kundenseite noch von Dienstleisterseite aus Ansprüche.
Eine Mitwirkungspflicht für lokal geltende Regelungen seitens des Kunden besteht um unnötige Kosten zu vermeiden.